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   FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06   

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FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06 (https://dejure.org/2006,5354)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.08.2006 - 5 V 69/06 (https://dejure.org/2006,5354)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. August 2006 - 5 V 69/06 (https://dejure.org/2006,5354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer; Wissenszurechnung im Rahmen des § 130 Insolvenzordnung (InsO) zwischen zwei demselben Ministerium nachgeordneten Ämtern; Pflicht zum ämterübergreifenden Informationsaustausch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wissenszurechnung im Rahmen des § 130 InsO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wissenszurechnung im Rahmen des § 130 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wissenszurechnung zwischen zwei demselben Ministerium nachgeordneten Ämtern; Wissenszurechnung im Rahmen des § 130 Insolvenzordnung (InsO); Heranziehung des Haftungsschuldners für Säumniszuschläge trotz Überschuldung; Voraussetzungen der Glaubhaftmachung

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04

    Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Im Übrigen bestünden nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch dahingehend ernstliche Zweifel, ob und in welchem Umfang bei der Haftung nach § 69 der Abgabenordnung (AO) hypothetische Geschehensabläufe - nämlich die nicht erfolgte Anfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Berücksichtigung finden könnten (BFH-Beschluss vom 11. August 2005, VII B 244/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 201).

    Der Antragsteller kann sich demgegenüber im Rahmen dieses summarischen Verfahrens nicht mit Erfolg auf den BFH-Beschluss vom 11. August 2005 (VI B 244/04, BStBl II 2006, 201) berufen.

    Auch soweit umstritten ist, ob es sich bei der Abführung der geschuldeten LSt um ein nur unter den Voraussetzungen des § 133 InsO und damit nahezu anfechtungsfestes Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO handelt, hält der BFH in dem o.g. Beschluss es im Rahmen des summarischen Verfahrens nicht für geboten, über die Rechtsfrage abschließend zu entscheiden, sondern sieht die Voraussetzungen einer AdV als erfüllt an (BFH-Beschluss vom 11. August 2005, VII B 244/04, a.a.O. unter II 1 b, c, bb).

  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sei es für die Kenntnis der Zahlungseinstellung und somit der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO ausreichend, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss ziehen könne, dass der Schuldner etwa im Zeitraum des nächsten Monats wesentliche Teile der eingeforderten Verbindlichkeit nicht werde tilgen können (Hinweis auf Urteil des BGH vom 3. Dezember 1998, IX ZR 313/97).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es für die Kenntnis der Zahlungseinstellung und somit der Zahlungsunfähigkeit ausreichend, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass der Schuldner etwa im Zeitraum des nächsten Monats wesentliche Teile der eingeforderten Verbindlichkeiten nicht wird tilgen können (BGH-Urteile vom 27. April 1995, IX ZR 147/94, ZIP 1995, 929 und vom 3. Dezember 1998, IX ZR 313/97, ZIP 1999, 76).

  • OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 17 U 146/01

    Kenntnis der Finanzbehörden von der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Bei einer unterschiedlichen Zuständigkeit der Finanzämter für verschiedene Steuerarten sei eine Wissenszurechnung ausgeschlossen (Hinweis auf Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. Juni 2002, 17 U 146/01).

    Es hieße, die Anforderungen an die Organisation des Wissens zu überspannen, wollte man das Wissen der einen Behörde einer anderen Behörde, die beide demselben Ministerium nachgeordnet sind, zurechnen (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. Juni 2002, 17 U 146/01, OLGR Frankfurt 2003, 178).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Denn es kann aus Gründen des Verkehrsschutzes z.B. geboten sein, dass einer Gemeinde das ihr einmal vermittelte Wissen zuzurechnen ist, wenn es sich um "typischerweise aktenmäßig festgehaltenes Wissen" handelt (vgl. BGH-Urteil vom 2. Februar 1996, V ZR 239/94, NJW 1996, 1339, 1340).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Auch schließt es die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht aus, dass er noch einzelne - sogar beträchtliche - Zahlungen erbringt (BGH-Urteil vom 20. November 2001, IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 188).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Für einen ämterübergreifenden Informationsaustausch besteht demgegenüber jedenfalls in Fällen der hier zu beurteilenden Art weder eine Pflicht, noch zum Schutz des Steuerpflichtigen eine Notwendigkeit (vgl. im Ergebnis ebenso: BGH-Urteil vom 24. Januar 1992, V ZR 262/90, NJW 1992, 1099; offen gelassen bei zwei Filialen einer Großbank: BGH-Urteil vom 1. Juni 1989, III ZR 277/87, NJW 1989, 2881).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung fortwirkt und nur durch die Aufnahme der Zahlungen im Allgemeinen, d.h. an die Gesamtheit der Gläubiger, wieder beseitigt werden kann (BGH-Urteil vom 25. Oktober 2002, IX ZR 17/01, BGHZ 149, 100, 109).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Hinsichtlich einer Kenntnis des Finanzamts von Umständen im Sinne von § 131 Abs. 2 InsO hat der BGH geurteilt, dass in der Regel eine solche anzunehmen sei, wenn der seit mehreren Monaten säumige Steuerschuldner lediglich eine Teilzahlung leiste und keine Anhaltspunkte dafür bestünden, dass er in Zukunft die fälligen Forderungen alsbald erfüllen werde (Urteil des BGH vom 9. Januar 2003, IX ZR 175/02, Betriebsberater 2003, 546).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Im Grunde handelt es sich bei den LSt-Abzugsbeträgen um Fremdgelder, die die Liquidität der von dem Geschäftsführer vertretenen GmbH nicht berühren und deshalb zur Abführung an das Finanzamt bereitzuhalten sind (BFH-Urteil vom 1. August 2000, VII R 110/99, BStBl II 2001, 271).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es für die Kenntnis der Zahlungseinstellung und somit der Zahlungsunfähigkeit ausreichend, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass der Schuldner etwa im Zeitraum des nächsten Monats wesentliche Teile der eingeforderten Verbindlichkeiten nicht wird tilgen können (BGH-Urteile vom 27. April 1995, IX ZR 147/94, ZIP 1995, 929 und vom 3. Dezember 1998, IX ZR 313/97, ZIP 1999, 76).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99

    Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge

  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 277/87

    Aufklärungs- und Warnpflichten einer Bank bei Wissensvorsprung über Risiken eines

  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

  • BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85

    Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe -

  • BFH, 17.11.1992 - VII R 13/92

    Zeitpunkt der Fälligkeit der einzubehaltenden Lohnsteuer

  • BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97

    Haftung des Vereinsvorsitzenden für Lohnsteuer

  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

  • BFH, 20.04.1993 - VII R 67/92

    GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH

  • BFH, 11.06.1996 - I B 60/95

    Haftung mehrerer GmbH-Geschäftsführer

  • FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 174/04

    Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

  • BFH, 19.06.1968 - I S 4/68

    Entscheidung des Hauptsacheverfahrens - Begründung ernstlicher Zweifel -

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Zwar ist eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden (wie hier zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Bezirksfinanzdirektion) nicht möglich (s BGH vom 29.6.2006 - IX ZR 167/04 - Juris; ferner zB Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht vom 3.8.2006 - 5 V 69/06, EFG 2007, 89, 91); die geschilderten Grundsätze bewirken bei dem konkreten Anlass des Schreibens des Justizministeriums jedoch eine Kenntniszurechnung innerhalb der Bezirksfinanzdirektion (hier der - jedenfalls aktenmäßigen: hierzu BGH vom 2.2.1996, BGHZ 132, 30, 35 - Kenntnis des Referats 51/2 über die noch durchzuführende Nachversicherung).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

    Eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden ist danach von weiteren Voraussetzungen abhängig, auch wenn sie demselben Rechtsträger - hier dem Beklagten - angehören (vgl. BSGE 100, 215 Rn. 20; OLG Frankfurt, OLGR 2003, 178 f; Schleswig-Holsteinisches FG, EFG 2007, 89, 91).
  • LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
    Gehalt und Grenzen des vom BSG formulierten Grundsatzes werden deutlich an der von ihm zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Beschluss vom 3. August 2006 - 5 V 69/06 - juris) mit den folgenden Leitsätzen:.
  • LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 140/09
    Gehalt und Grenzen des vom BSG formulierten Grundsatzes werden deutlich an der von ihm zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Beschluss vom 3. August 2006 - 5 V 69/06 - juris) mit den folgenden Leitsätzen:.
  • LSG Hamburg, 14.05.2013 - L 3 R 41/11
    Zwar ist eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden (wie hier zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Bezirksfinanzdirektion) nicht möglich (s BGH vom 29.6.2006 - IX ZR 167/04 - Juris; ferner zB Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht vom 3.8.2006 - 5 V 69/06, EFG 2007, 89, 91); die geschilderten Grundsätze bewirken bei dem konkreten Anlass des Schreibens des Justizministeriums jedoch eine Kenntniszurechnung innerhalb der Bezirksfinanzdirektion (hier der - jedenfalls aktenmäßigen: hierzu BGH vom 2.2.1996, BGHZ 132, 30, 35 - Kenntnis des Referats 51/2 über die noch durchzuführende Nachversicherung).
  • LSG Hamburg, 14.05.2013 - L 3 R 97/11
    Zwar ist eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden (wie hier zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Bezirksfinanzdirektion) nicht möglich (s BGH vom 29.6.2006 - IX ZR 167/04 - Juris; ferner zB Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht vom 3.8.2006 - 5 V 69/06, EFG 2007, 89, 91) ; die geschilderten Grundsätze bewirken bei dem konkreten Anlass des Schreibens des Justizministeriums jedoch eine Kenntniszurechnung innerhalb der Bezirksfinanzdirektion (hier der - jedenfalls aktenmäßigen: hierzu BGH vom 2.2.1996, BGHZ 132, 30, 35 - Kenntnis des Referats 51/2 über die noch durchzuführende Nachversicherung).
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